Direct Remote Identification obligatorisch ab 2024

Alle Drohnen mit Klassenmarkierung C1 – C3 müssen eine Remote Identification Sendemöglichkeit aufweisen. Das BAZL hat nun auch die EU-Regeleinführung zur speziellen Klasse übernommen: Per 1. Jan. 2024 müssen alle UAS in der speziellen Klasse ebenfalls Remote-ID senden. Im Video klären wir die brennenden Fragen.

Die obligatorische Einführung von RID für alle UAS in der speziellen Kategorie ist eine einschneidende Änderung, da für viele UAS SORAs erstellt wurden, um sie weiterhin betreiben zu dürfen. So konnten beispielsweise Matrice 200 und Matrice 600 mit einem SORA weiterbetrieben werden – jetzt müssen sie zusätzlich mit einem Remote-ID-Sender ausgerüstet werden. Bei grösseren Drohnen ist die Aufrüstung gut möglich, bei kleinen Drohnen stösst man aber schnell an die Grenzen bezüglich Platz und Maximalgewicht, wenn man externe Module anbringen möchte.

Link zur BAZL-Seite mit dem entsprechenden Erlass: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific.html

Wir haben die Situation analysiert und für Sie aufbereitet und folgende Fragen in einem Video beantwortet:

  • Was genau ist Remote Identification für UAS?
  • Wie wird das Signal ausgestrahlt und welche Informationen werden gesendet?
  • Was muss ich tun, um mit meiner DJI Drohne gesetzeskonform in der speziellen Klasse fliegen zu dürfen?
  • Wie verhalten sich die heutigen Direct Remote-ID-Technologien in der Praxis?
  • Was nützt mich RID?

Die Antworten erfahren sie im Video unten oder direkt über folgenden Link: https://youtu.be/me0vuoIYy0A