Verlängerung der Sprühbewilligung bis Ende 2025

Wir freuen uns Ihnen bekannt geben zu dürfen, dass wir die Verlängerung für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für Sprühflüge vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erhalten haben.

Remote Vision GmbH erhält die Verlängerung der Sprühbewilligung bis Ende 2025 vom BAZL

Wir freuen uns Ihnen bekannt geben zu dürfen, dass wir die Verlängerung für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für Sprühflüge vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erhalten haben. Diese Bewilligung ermöglicht Remote Vision GmbH den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen bestimmter Auflagen und Anforderungen.

Remote Vision ist somit befugt, die Drohnen vom Typ “DJI AGRAS T10, T16, T20 & T30” für Sprühflüge einzusetzen, solange alle festgelegten Auflagen und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Auflagen und Anforderungen der Bewilligung

Die Bewilligung umfasst mehrere Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass der Betrieb von Pflanzenschutz-Drohnen für Sprühflüge sicher und verantwortungsbewusst erfolgt.

Zu den Auflagen gehören unter anderem:

  • Die Einhaltung von Mindestabständen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern, einschließlich zusätzlicher Mindestabstände gegenüber Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Wohnzonen.
  • Das Führen eines Logbuchs, in dem Flüge, Start- und Landezeiten, verantwortliche Piloten und technische Vorkommnisse dokumentiert werden.
  • Die Pflicht, Haftpflichtversicherungen abzuschließen, um Ansprüche Dritter auf der Erde abzudecken.
  • Die unverzügliche Meldung von Unfällen und schweren Vorfällen an die entsprechenden Sicherheitsbehörden.

Verantwortung und Sicherheit stehen an erster Stelle

Remote Vision GmbH verpflichtet sich dazu, die Bewilligung verantwortungsvoll und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen. Die Sicherheit von Mensch, Umwelt und Eigentum hat oberste Priorität. Remote Vision wird sicherstellen, dass sämtliche Auflagen und Anforderungen der Bewilligung akribisch eingehalten werden.

Die Verlängerung der Sprühbewilligung bis Ende 2025 stellt einen weiteren Schritt in der Entwicklung von Remote Vision GmbH dar und unterstreicht die Bereitschaft, innovative Technologien im Einklang mit regulatorischen Standards einzusetzen. Das Team von Remote Vision GmbH freut sich darauf, weiterhin zuverlässige und effiziente Lösungen für den Sprühbetrieb zu liefern, während die höchsten Sicherheitsstandards gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen über die Sprühbewilligung und die Tätigkeiten von Remote Vision GmbH können Sie uns jederzeit kontaktieren:

Remote Vision GmbH

St. Gallerstr. 49, Bau 4
9100 Herisau
Tel: +41 71 351 21 38

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