Flugbeschränkungen während WEF

Während dem WEF (12.1. bis 20.1.) gilt eine Luftraumeinschränkung inkl. Drohnenflugverbot über Teilen des Kantons Graubünden.
Flugbeschränkungen während WEF

Wie jedes Jahr bestehen aktuell Flugbeschränkungen im Luftraum über dem WEF. Remote Vision empfiehlt allen Drohnen-Piloten welche Arbeiten westlich von Ilanz resp. im benachbarten Österreich / Italien auszuführen haben, sich genau über die Einschränkungen zu informieren. Es liegt in der Verantwortung jedes Piloten, sich einzulesen und die Vorgaben einzuhalten. Dieses Jahr sind die Einschränkungsgebiete für Drohnen und bemannte Luftfahrzeuge leicht verschieden.

Am WEF werden Drohnenflüge mit diversen Überwachungssystemen im ganzen Einschränkungsgebiet analysiert und durch die Polizei geahndet.

Sperrfrist

Die Luftraumeinschränkung gilt vom 12. Januar 10.00Uhr bis 20. Januar 17.00Uhr.

Drohnenkarte BAZL auf maps.admin.ch

Die BAZL-Drohnenkarte gibt in Blau das Sperrgebiet für Drohnen vor. Sonderbewilligungen innerhalb der blauen Markierung können bei der Kantonspolizei Graubünden beantragt werden.

DABS

Im DABS wird ein grösserer Sektor ausgewiesen. Für Drohnen und Hängegleiter gelten allerdings spezielle Konditionen innerhalb dieses Kreises. Drohnenpiloten können sich an die Drohnenkarte oder das TCS-App halten und haben weniger Einschränkungen als im DABS beschrieben.

Screenshot DABS

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