Neue EASA Kurse – Drohnen-Ausbildung nach neusten Kenntnissen

Mit der Einführung der neuen EASA-Richtlinien (Europäische Agentur für Flugsicherheit) ändern sich die Anforderungen für alle Drohnen-Anwender. Je nach Fluggebiet und Fluggerät gibt es neue Zulassungsbedingungen, welche in der EU-Regelung definiert sind und durch das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) umgesetzt werden. Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich jedoch. Somit gilt bis auf weiteres das bestehende Schweizer Recht. Der TCS wird jedoch die Kurse nach neuem Recht durchführen, damit die Kursteilnehmer für die EASA-Richtlinien gewappnet sind.