EU- Drohnenregeln: Die Schweiz übernimmt ab 01.01.2023 europäische Drohnenregelung

Für Drohnenpilotinnen und – Piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue gesetzliche Bestimmungen. Ab dem 01.01.2023 müssen Drohnenpilotinnen und – Piloten in der offenen Kategorie einige neue Regeln beachten

Die Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregulierung.

Für Drohnenpilotinnen und – Piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue gesetzliche Bestimmungen. Ab dem 01.01.2023 müssen Drohnenpilotinnen und – Piloten in der offenen Kategorie einige neue Regeln beachten, eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Dabei müssen Drohnen mit einem CE Kennzeichen und einer Klassenmarkierung (C1, C2, C3, C4) versehen werden. Fehlt bei einer Drohne diese Klassenmarkierung, gelten Übergangsbestimmungen mit leicht eingeschränkten Regeln.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Dabei handelt es sich um eine Anwendung digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space wird in Zukunft die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert. Damit wird ein konfliktfreies Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleisten.

Was bedeutet das in Zukunft für Drohnenpilotinnen und- Piloten?

Für den Betrieb in der offenen Kategorie:

  • Registrierungspflicht via UAS.gate
  • Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3).
  • Das Mindestalter für Drohnenpilot/innen beträgt 12 Jahre
  • Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss der jeweiligen Unterkategorie.
  • Maximale Flughöhe von 120m über Grund
  • Drohnen müssen mit einem CE-Kennzeichen und einer Klassenmarkierung markiert sein. Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten Übergangsbestimmungen

Weitere Infos zur Offene Kategorie

Für den Betrieb in der speziellen Kategorie:

  • Es stehen neue Bewilligungsverfahren zur Verfügung (EU-STS, PDRA, LUC)
  • Gewisse behördliche Aufgaben können vom BAZL auslagert werden. Es ist vorgesehen, dass sich qualifizierte Stellen sich am Bewilligungsprozess beteiligen und Anerkannte Stellen Schulungen durchführen.
  • Für gewisse Bereiche gelten Übergangsbestimmungen

Weiterführende Links: (BAZL)

INFO! Für den Betrieb in der zulassungspflichtigen Kategorie:

Die zulassungspflichtige Kategorie betrifft mehrheitlich den Personentransport mit Drohnen (Flugtaxis). Diese Regeln sind erst noch in Vorbereitung. Es dürfte noch einige Jahre dauern, bis diese zur Anwendung gelangen.

Quelle: www.bazl.admin.ch