Specific Flugbewilligung erteilt

Für die Sprühdrohnen-Demo an der Olma 2021 hat Remote Vision beim BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) um eine Bewilligung mit angebundener Drohne (SIDE) angefragt. Da es aufgrund der Kompatibilität zum EU Drohnengesetz die SIDE-Bewilligung nicht mehr gibt, wurde der Antrag als Betriebsbewilligungsantrag nach JARUS SORA 2.0 formuliert. Die SORA-Dokumentation führt auf rund 40 Seiten durch alle … mehr lesen

Remote Vision GmbH ist das erste Autorisierte Agras Reparatur Center in Europa

Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft nimmt von Jahr zu Jahr zu. Dies zieht eine hohe Wartungsintensität mit sich. Damit wir diese bewältigen und unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten können, bilden wir kontinuierlich unser Personal weiter aus. Eure Rückmeldungen zeigen uns, dass sich dieser Einsatz lohnt.

Inspektion von Hagelschaden und Gewitterschaden

Die stürmischen Wochen haben in einigen Regionen ihre Spuren hinterlassen.
Für einen spannendem Kundenauftrag durften wir eine Kirche auf Hagel und Unwetterschäden begutachten. Im Einsatz waren wir mit einer DJI Matrice 210 mit einer Zenmuse Z30. Die gefundenen Schäden konnten wir daraufhin wir für den Kunden und seine Versicherung dokumentieren.

Remote Vision testet ZHAW SORA Planungswerkzeug

Remote Vision durfte sich als Probeuser durch das ZHAW SORA Planungswerkzeug durcharbeiten. Dabei wurden Präsentation und Inhalt auf Struktur und Verständlichkeit geprüft. Durch diese interessante Zusammenarbeit kommt Remote Vision einen wichtigen Schritt vorwärts bei der Planung und Umsetzung von Spezialbewilligungs-Anträgen für Operationen von Kunden und Partnern sowie eigene Flugvorhaben.

Neue EASA Kurse – Drohnen-Ausbildung nach neusten Kenntnissen

Mit der Einführung der neuen EASA-Richtlinien (Europäische Agentur für Flugsicherheit) ändern sich die Anforderungen für alle Drohnen-Anwender. Je nach Fluggebiet und Fluggerät gibt es neue Zulassungsbedingungen, welche in der EU-Regelung definiert sind und durch das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) umgesetzt werden. Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich jedoch. Somit gilt bis auf weiteres das bestehende Schweizer Recht. Der TCS wird jedoch die Kurse nach neuem Recht durchführen, damit die Kursteilnehmer für die EASA-Richtlinien gewappnet sind.