Bewilligungen
Wann brauche ich eine Bewilligung?
Sobald das Abfluggewicht der Drohne über 25kg liegt oder eine der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden kann, braucht es eine Genehmigung (Bewilligung) durch das BAZL.
Auszug* der wichtigsten Regeln der offenen Kategorie:
- Ich fliege in Sichtweite (VLOS – Visual Line of Sight)
- Ich fliege unter 120m
- Ich überfliege keine Menschenansammlungen
- Meine Drohne verfügt über ein CE-Kennzeichen
- Meine Drohne verfügt über C-Klassifizierung (C0-C5)
Ausserdem bedarf es einer Bewilligung durch das BAZL wenn folgende Punkt zutreffen:
- Ich fliege meine Drohne innerhalb von 5km Radius zu einem zivilen oder militärischen Flugplatz
- Ich fliege meine Drohne innerhalb der auf der Drohnenkarte eingezeichneten Gebietseinschränkungen
- Meine Drohne wiegt 25 oder mehr Kilo
* Bitte informieren Sie sich hier über alle Regeln der offenen Kategorie
Bewilligung mit Remote Vision
Je nachdem, welche Drohnenoperationen sie planen, bedarf es einer mehr oder weniger umfangreichen Bewilligung. Die Hauptaufgabe besteht dabei darin, ein Operations Manual (ConOps) zu verfassen. Das BAZL unterstützt dabei mit einer Vorlage, jedoch ist das Verfassen, nach unserer Erfahrung, sehr ressourcenbindend, wenn es nicht das Kerngeschäft ist. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Bewilligung mit unserer Hilfe zu beantragen.
Welche Bewilligung brauche ich für meine Drohnenoperation?
Eine kurze Beschreibung welche Bewilligungstypen es gibt und wann sie gebraucht werden, finden Sie unten.
Weitere Informationen können Sie über den jeweiligen Link unterhalb der Informationen über die offizielle Seite vom BAZL erhalten.
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie bei der Auswahl der richtigen Bewilligung Hilfe benötigen.
EU-STS
EU-STS-01
- Fluge bis 120m AGL
- VLOS
- Kontrolliertes Gebiet
- Drohne hat C5 Klassenmarkierung
- Max. Geschwindigkeit < 5m/s
- STS-01-Fernpilotenlizenz notwendig
EU-STS-02
- Fluge bis 120m AGL
- BVLOS
- Kontrolliertes Gebiet
- Drohne hat C6 Klassenmarkierung
- Max. Distanz Pilot - Drohne 1km*
- STS-02-Fernpilotenlizenz notwendig
*werden Luftraumbeobachter eingesetzt so kann die max. Distanz Pilot – Drohne auf 2km erhöht werden.
PDRA
Pre Defined Risk Assessment
Man unterscheidet zwischen PDRA-Sxx und PDRA-Gxx.
Hierbei spiegeln das PDRA-S01 und das PDRA-S02 die beiden EU-STS wieder, jedoch ohne die Notwendigkeit für die Klassenmarkierungen der Drohne.
Die drei unterschiedlichen PDRA-Gxx sind übliche Anwendungsfälle. Die exakten Anforderungen bzgl. dem überflogenem Gebiet, dem Luftraum u.a. können sie der übersichtlichen Tabelle auf der Seite des BAZL entnehmen, die Sie über den unten stehenden Link erreichen.
SORA
Specific Operations Risk Assessment
Sollte die geplante Operation weder durch das STS noch durch ein PDRA abgedeckt sein, muss man das sog. SORA anwenden.
Das «Specific Operations Risk Assessment» ist eine Methodologie anhand der das Risiko einer geplanten Drohnen-Operation eingeschätzt werden kann. In einem detaillierten Verfahren werden alle Faktoren, die sich auf die Operationen auswirken (Personen im Operationsradius, überflogenes Gelände, Ausbildungsstand der beteiligten Personen, Drohnenspezifikationen, Massnahmen zur Minimierung der Risiken u.v.m.) beleuchtet und in einem sog. «Operations Manual» fixiert. Dieses «Handbuch» ist dann die Grundlage für den Bewilligungsprozess.
Mit dieser Art Bewilligung können auch Flüge mit Drohnen, die ohne direkten Sichtkontakt fliegen, deren Flughöhe über 120m oder deren Abfluggewicht höher als 25kg sein kann, durchgeführt werden. Es können aber auch Operationen stattfinden, die eine Kombination dieser Kriterien haben und daher als besonders komplex gelten.
Bewilligung von Remote Vision
Dadurch, dass wir selbst auch Drohnenoperationen für unsere Kunden durchführen, benötigen wir diverse Bewilligungen. Sie können als Kunde davon profitieren indem Sie die fertigen Dokumente bei uns beziehen. Dies hat nicht nur den Vorteil dass dadurch der Aufwand für die Erstellung dieser umfangreichen Dokumente für sie entfällt. Dadurch, dass das BAZL u.A. unser «Operations Manual» bereits kennt, muss dieses nicht nochmals durch das BAZL geprüft werden. Dies erspart für Sie als Kunden nochmals Zeit und Kosten.
SORA S-01
Umfangreiche Bewilligung, mit verschiedenen Drohnen in unbevölkertem, als auch bevölkertem Gebiet.
Beschreibung als pdf runterladen
bestellbar
PDRA S-01 Agras
Bewilligung für Sprühdrohnen ( DJI Agras T10 – T50) in dünn besiedeltem Gebiet.
bestellbar
PDRA G-03 FlyCart 30
Bewilligung für die DJI FlyCart 30 über dünn besiedeltem Gebie. Auch Flüge in BVLOS möglich und maximal 50m AGL.
bestellbar
SORA Dock 2
Bewilligung für das DJI Dock inkl. Matrice 3D / TD für autonome Flüge.