Bewilligungen

Wann brauche ich eine Bewilligung?

Sobald das Abfluggewicht der Drohne über 25kg liegt oder eine der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden kann, braucht es eine Genehmigung (Bewilligung) durch das BAZL. 

Auszug* der wichtigsten Regeln der offenen Kategorie:

  • Ich fliege in Sichtweite (VLOS – Visual Line of Sight)
  • Ich fliege unter 120m
  • Ich überfliege keine Menschenansammlungen
  • Meine Drohne verfügt über ein CE-Kennzeichen
  • Meine Drohne verfügt über C-Klassifizierung (C0-C5)

Ausserdem bedarf es einer Bewilligung durch das BAZL wenn folgende Punkt zutreffen:

  • Ich fliege meine Drohne innerhalb von 5km Radius zu einem zivilen oder militärischen Flugplatz
  • Ich fliege meine Drohne innerhalb der auf der Drohnenkarte eingezeichneten Gebietseinschränkungen
  • Meine Drohne wiegt 25 oder mehr Kilo

Bewilligung mit Remote Vision

Je nachdem, welche Drohnenoperationen sie planen, bedarf es einer mehr oder weniger umfangreichen Bewilligung. Die Hauptaufgabe besteht dabei darin, ein Operations Manual (ConOps) zu verfassen. Das BAZL unterstützt dabei mit einer Vorlage, jedoch ist das Verfassen, nach unserer Erfahrung, sehr ressourcenbindend, wenn es nicht das Kerngeschäft ist. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Bewilligung mit unserer Hilfe zu beantragen. 

Welche Bewilligung brauche ich für meine Drohnenoperation?

Eine kurze Beschreibung welche Bewilligungstypen es gibt und wann sie gebraucht werden, finden Sie unten. 

Weitere Informationen können Sie über den jeweiligen Link unterhalb der Informationen über die offizielle Seite vom BAZL erhalten.

Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie bei der Auswahl der richtigen Bewilligung Hilfe benötigen.

Bewilligung von Remote Vision

Dadurch, dass wir selbst auch Drohnenoperationen für unsere Kunden durchführen, benötigen wir diverse Bewilligungen. Sie können als Kunde davon profitieren indem Sie die fertigen Dokumente bei uns beziehen. Dies hat nicht nur den Vorteil  dass dadurch der Aufwand für die Erstellung dieser umfangreichen Dokumente für sie entfällt. Dadurch, dass das BAZL u.A. unser «Operations Manual» bereits kennt, muss dieses nicht nochmals durch das BAZL geprüft werden. Dies erspart für Sie als Kunden nochmals Zeit und Kosten.

SORA S-01

Umfangreiche Bewilligung, mit verschiedenen Drohnen in unbevölkertem, als auch bevölkertem Gebiet.

Beschreibung als pdf runterladen

PDRA S-01 Agras

Bewilligung für Sprühdrohnen ( DJI Agras T10 – T50) in dünn besiedeltem Gebiet.

PDRA G-03 FlyCart 30

Bewilligung für die DJI FlyCart 30 über dünn besiedeltem Gebie. Auch Flüge in BVLOS möglich und maximal 50m AGL.

SORA Dock 2

Bewilligung für das DJI Dock inkl. Matrice 3D / TD für autonome Flüge.